Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung, Vermietung, Bebauung und Veräußerung von Immobilien und jegliche Art der damit zusammenhängenden Investitionen sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften, Unternehmen und die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften.