Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
Betreiben eines Ingenieurbüros zum Zwecke der Konstruktion und des Vertriebs von Antriebselementen im Maschinenbau, sowie Ausführungs- und Konstruktionsarbeiten im
Maschinenbau und in der Feinwerktechnik. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen ähnlicher Art beteiligen, Zweigniederlassungen gründen und insbesondere auch persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft sein.