Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Software, Erstellung und Vertrieb von Tonträgern, Erwerb und Verwertung von Rechten an musikalischen Werken und alle mit diesen Gegenständen in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen ist der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren.