Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei der FAN medienhaus GmbH & Co. KG, der FAN Verlag GmbH & Co. KG und anderen Kommanditgesellschaften und die Verwaltung des Vermögens solcher Gesellschaften