Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Produktion von Medieninhalten aller Art und inhaltliche Dienstleistungen für den Mediensektor, wie
1. Konzeption von inhaltlichen Abläufen,
2. Erstellung von inhaltlichen Produktionsplänen und
3. Zusammenstellung, Aufbau und Vermittlung von Mitarbeiterteams zur Erstellung von Medieninhaiten.