Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Gründung von Unternehmen und Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, insbesondere Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen, im In- und Ausland und sonstigen Vermögenswerten; Erbringung von Management- und Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist