Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a)
Erbringung von Dienstleistungen für markengebundene Kfz-Handels- und Servicegesellschaften, freie Kfz-Werkstätten und Fahrzeughandelsbetriebe, Kfz-Verbände und Innungen, Fuhrpark- und Flottenmanagement-Unternehmen, Leasing- und Vermietgesellschaften, Versicherungen und Banken sowie Handel mit Automobil-After-Sales-Waren aller Art, insbesondere Kfz-Ersatzteilen, Reifen & Rädern, Schmierstoffen und Zubehörprodukten
b)
genehmigungsfreie Vermittlung von Versicherungen, Finanzierungen, Leasing- und Mietverträgen
c)
Kauf und Verkauf, Handel und Entwicklung mit Grundstücken und Immobilien