Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Verwaltung eigenen Vermögens,
b) Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Beteiligung an anderen Unternehmen aller Rechtsformen, insbesondere als vollhaftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften und Übernahme von deren Geschäftsführung,
c) Verwaltung und Geschäftsführung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der CARLS HÜTTE Gastronomie GmbH & Co. KG