Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Veräußerung, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und sonstigen Vermögenswerten im In- und Ausland, Verwalten des eigenen Vermögens sowie Erbringung von Dienstleistungen und Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens