Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
europaweite Vermittlung von Kapitalanlageprodukten nach § 34 f Abs. 1 S. 1 GWO im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes (KWG), Absicherungs- und Vorsorgeprodukten, Versicherungen sowie von Finanzierungen in Zusammenarbeit mit Banken, Kapitalanlage- sowie Lebens-, Sach- und Krankenversicherungsgesellschaften