Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben, die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksähnlichen Geschäften. Weiter die Beratung von Wirtschaftsunternehmen über Fragen ihrer inneren Organisation, über die Gründung von Zweigniederlassungen sowie Beratung über Neugründung von Unternehmen einschließlich der Anfertigung der dazu notwendigen Gutachten sowie Beratungen über die Finanzierungen der vorgenannten Maßnahmen