Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Projektentwicklung, Baubetreuung und Projektsteuerung im Immobilienbereich;
- Betätigung als Bau- und Erschließungsträger;
- Interims- und Krisenmanagement im Immobilien- und Baubereich;
- Vermittlung von Immobilien, Erbbaurechten, Miet-, Pacht-, Bau-, Planungs- und anderen Verträgen im Zusammenhang mit Immobilien;
- An- und Verkauf von Immobilien;
- Beteiligung an Unternehmen oder Einrichtungen mit gleichem, ähnlichem oder fremden Unternehmensgegenstand im In- und Ausland und die Übernahme der Geschäftsführung für diese, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin;
- Erwerb, Verwaltung, Veräußerung von Unternehmen und Einrichtungen in jeder beliebigen Art und Form;
- Vornahme von Handlungen und Betrieb aller Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind