Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Planung und Berechnung von Tief-, Hoch- und Gewerbebauobjekten und deren Durchführung/Bauleitung;
b) Errichtung von Hoch- und Gewerbebauten jeglicher Art auf fremde und eigene Rechnung;
c) Vermittlung, Betreuung und Veräußerung von Hoch- und Gewerbebauten fremder und eigener Objekte mit Tätigkeiten nach § 34 Abs. c Gewerbeordnung