Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der Geschäftsbesorgung und Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) einer oder mehrerer gewerblich tätiger Personengesellschaften, insbesondere mit dem Unternehmensgegenstand der Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art für Industriebetriebe. Die Gesellschaft ist darüber hinaus zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Geschäftszweck zu dienen geeignet sind