Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften, das Halten und Verwalten der Beteiligungen und die wirtschaftliche Beratung der Unternehmen, an denen Beteiligungen bestehen, die gewerbsmäßige An- und Weitervermietung von Kraftfahrzeugen und Gewerbeflächen, der Kauf, der Verkauf und die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art sowie jegliche Dienstleistung, die der Erfüllung des Geschäftszwecks dienen.