Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung sowie Dienstleistungen aller Art im Hinblick auf Finanz- und Vermögensfragen, insbesondere Hilfe und Beratung für geschädigte Kapitalanleger sowie Beratung von institutionellen Anlegern, Institutionen und Vereinen. Eine Beratung und Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne einer "Verbraucherzentrale" ist ebenso Gegenstand