Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Die Vermögensverwaltung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Steuerberatungsmandaten und nur in den Grenzen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 10 KWG (Bereichsausnahme für Angehörige freier Berufe). Verwaltung und Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften als Komplementärin unter anderem für die Berliner Ring Preetz UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.