Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO durch Förderung der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; insbesondere Durchführung von Maßnahmen der beruflichen, auch überbetrieblichen Aus- und Fortbildung, des Betriebs von Fachschulen und berufsbildenden Schulen; Gewährung von Stipendien an Schüler und Studierende des Unternehmens