Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Bearbeitung und Montage von Natur- und Kunststeinen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die den Gesellschaftszwecken unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, beteiligen sowie Arbeitsgemeinschaften mit solchen Unternehmen eingehen. Die Gesellschafter können beschließen, dass einzelne, mehrere und alle Gesellschafter und/oder Geschäftsführer berechtigt sind, sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand zu beteiligen, solche Beteiligungen zu halten und die Geschäfte solcher Unternehmen zu führen, oder auf andere Weise in Wettbewerb zur Gesellschaft treten dürfen, ohne der Gesellschaft deswegen Vergütungen oder Entschädigungen schuldig zu werden.