Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Konzeption für Public Relation, Marketing, Werbung und Mediaplanung, -schaltung sowie -produktion, Entwicklung von TV-Spots und Funkwerbung, Werbemittelbeschaffung und -streuung, Messe- und Ausstellungskonzeptionen, Verkaufs- und Veranstaltungsorganisationen sowie Verlagstätigkeit und der Erwerb von Immobilien für eigene Rechnung. Die Gesellschaft darf ferner alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Hierzu gehört auch die Beteiligung an anderen Unternehmen.