Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, die einen Verlag sowie die Herstellung und den Vertrieb von Druckerzeugnissen aller Art betreiben. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Geschäftsführung von Gesellschaften des Druckerei-, Vertriebs- und Verlagswesens im weitesten Sinne und die Übernahme von deren unbeschränkter Haftung. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmungen jeder Art beteiligen und auch Zweigniederlassungen errichten