Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausführung von Zimmereiarbeiten aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten sowie der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Errichtung von Immobilien auf eigenen und fremden Grundstücken, die Weiterveräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Immobilien sowie die Tätigkeit als Bauträger einschließlich sämtlicher damit zusammenhängender Geschäftsgegenstände.