Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die - nicht genehmigungspflichtige - Beratung von Unternehmen sowie die Geschäftsbesorgung für Privat- und Firmenkunden, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Werbung, Marketing, Dienstleistungen im Bereich der Fotografie und Bildbearbeitung, dazu affine Dienstleistungen, die Errichtung, der Handel und das Management von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, die Verwaltung und Vermehrung des ausschließlich eigenen Vermögens sowie der Im- und Export von und der Handel mit beliebigen erlaubnisfreien Waren, insbesondere Fotoausrüstungen und Hard- und Software zur Bildbearbeitung.