Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erbringen von Dienstleistungen gegenüber anderen Leistungserbringern des Pharmamarktes sowie der Handel von Waren einschließlich pharmazeutischer Großhandel. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, soweit die Gesellschaft nicht über die entsprechenden Erlaubnisse verfügt