Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Vermittlung von Aufträgen der Druckbranche, die Planung und Durchführung von Druckaufträgen sowie die Vornahme und Ausführung aller Geschäfte und Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Geschäftszwecks als dienlich erscheinen oder die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern geeignet sind