Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der Handel und die Vermittlung von Fahrzeugen aller Art sowie der Handel mit Ersatzteilen und Zubehör,
- die Fahrzeugaufbereitung sowie die Pflege und der Transport von Fahrzeugen,
- die Vermietung von Fahrzeugstellplätzen und Fahrzeugen,
- die Durchführung und Organisation von Veranstaltungen