Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Vermittlung von Finanzanlagen, Versicherungsverträgen, Bausparverträgen, deren Verwaltung und Betreuung sowie die Entwicklung eigener Tarifkonzepte.
b) Die Unternehmensberatung;
c) Handel mit erlaubnisfreien Waren verschiedener Art aus Versicherungsschäden und Insolvenzmassen (wie z. B. Kraftfahrzeugen und Maschinen).