Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zur Erzeugung und Lieferung von elektrischem Strom, die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Gesellschaften, deren Zweck die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ist, sowie die Übernahme von deren Geschäftsführung und Verwaltung