Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf und der Vertrieb sowie die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Immobilien aller Art, wie Wohnanlagen, Fertighäuser, gewerbliche Immobilien, Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern, Mehrfamilienhäusern etc. sowie die Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen für die o.g. Objekte