Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Geräten zur Elektronischen Datenverarbeitung und zur Telekommunikation, jedoch mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Waren, sowie die Durchführung von EDV-Dienstleistungen