Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beratung von Firmen im Handel mit GUS-Staaten mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten wie Steuer- oder Rechtsberatung; Handel mit Waren aller Art aus den GUS-Staaten mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren; Im- und Export von Handelsgütern mit den GUS-Staaten, insbesondere im Bereich von Industrieanlagen und Anlagenbau; Handel mit Fenstern, Türen, Rollläden und Fertigbauelementen