Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
internationaler Handel mit Waren aller Art, abgesehen von genehmigungspflichtigen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen, insbesondere mit Recyclingmaterial, Kunststoffabfällen, Industrieabfällen, Metallabfällen, Autoschrott, Chemikalien, Baustoffen, Lebensmitteln und Büromaterial sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen