Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der alleinige Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an Gesellschaften, die sich mit dem Betrieb von Hotels und gastronomischen Unternehmungen, die Entwicklung, Herstellung und den Direktvertrieb von Lebensmitteln für den Einzelhandel, die Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie befassen sowie die Beteiligung an solchen Gesellschaften, insbesondere an der zu gründenden Aarngard Hotel GmbH & Co. KG