Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung und Durchführung von Dienstleistungen in der Werbe- und Veranstaltungsbranche, der Vertrieb von Werbe-/Merchandisingartikeln und die Erstellung, die Betreuung und der Betrieb von Webseiten, Onlineshops und Internetportalen und allen Dienstleistungen einer Werbeagentur inklusive absatzfördernder Promotiontätigkeiten