Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Erbringung von Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen sowie Verwaltungs-, Marketing, Kommunikations- und Servicedienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einwerben von Fremd-, Mezzanine- und Eigenkapital für Investitionen, dieses insbesondere in den Bereichen kleine und mittlere Unternehmen, Technologie, Immobilien und Energie, diese Dienstleistungen werden insbesondere erbracht über Internetplattformen,
- Lagerung von und Handel mit Investitions- und Gebrauchsgütern