Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Vermögensverwaltung sowie die Beratung in Vermögensangelegenheiten. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die der Erlaubnispflicht nach dem Rechtsberatungsgesetz unterliegen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung und Vertretung von Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand zu übernehmen oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten