Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln für die Einrichtung der juristischen Fakultät der Christian Albrechts Universität zu Kiel mit dem Namen "Centrum für deutsches und europäisches Insolvenzrecht (gegründet mit Beschluss des Fakultätsrates der juristischen Fakultät der Christian Albrechts Universität zu Kiel vom 15.05.2011) mit dem Sitz in 24103 Kiel.