Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Betrieb eines Bauträgerunternehmens, Erwerb, Verwaltung, Vermietung, Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, sowie Vorbereitung, Durchführung und Baubetreuung von Bauvorhaben im eigenen oder fremden Namen auf eigene oder fremde Rechnung und den Handel mit Bauelementen.