Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Service und Reparatur von Medizinprodukten, insbesondere für die HNO-Medizin und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, sowie auch die Fortführung der Einzelfirma Günter Heinemann Medizintechnik sowie der damit verbundene Handel mit Waren aller Art, ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte