Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) der Vertrieb und Betrieb von münzbetätigten Unterhaltungsspielgeräten mit und ohne Geldgewinnmöglichkeit aller Art,
b) die Einrichtung und der Betrieb von Spielhallen und spielhallenähnlichen Unternehmen,
c) die An- und Verpachtung, An- und Vermietung von Gaststätten und der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zum Betriebe einer Gaststätte, Spielhalle oder spielhallenähnlichen Unternehmens