Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- u. Verkauf von Immobilien, Verwaltung von Immobilien, Projektentwicklung, Bauleitung, Abrechnungservice, Hausmeisterservice, Raum- u. Fassadengestaltung, Einbau von genormten Baufertigteilen, Bautenschutz und alle damit zusammengehörigen Tätigkeiten mit Ausnahme solcher, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften einer Erlaubnis bedürfen