Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an anderen Unternehmen, die betriebswirtschaftliche Beratung, der Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, hierbei insbesondere der Handel mit Lebensmitteln und der Im- und Export von Weinen und Sekt, desweiteren der Erwerb und die Vermietung von Immobilien