Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein oder für den Einzelfall befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör einschließlich der sich daraus ergebenden Nebengeschäfte, die Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie die Unterhaltung von Reparaturwerkstätten, Tankstellen und sonstigen Nebenbetrieben, Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen sowie Vermietung von Grundstücken.