Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von konzessionierten Spielbanken und Veranstaltung oder Vermittlung anderer gesetzlich zulässiger Glücksspiele einschließlich aller damit verbundener Hilfs- und Nebengeschäfte sowie Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung, Wahrnehmung der Geschäftsführung sowie Besorgung von Geschäften aller Art an bzw. bei Handelsgesellschaften, die den Betrieb von Spielbanken und anderer Glücksspiele einschließlich aller damit verbundener Hilfs- und Nebengeschäfte zum Gegenstand haben