Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Herstellung und der Vertrieb von Werbeanlagen aller Art, insbesondere von Lichtwerbung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die dem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Sie kann sich auch an gleichartigen Unternehmen beteiligen und auch die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.