Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten, Finanzieren, Verwalten und Beraten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und (auch verbundenen) Unternehmen im In- und Ausland für eigene Rechnung, Erwerb und Verwaltung von im In- und Ausland belegenen Grundbesitz für eigene Rechnung, Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Geschäftsführung und Beratung solcher Anlagen sowie von Gesellschaften, die solche Anlagen errichten und/oder betreiben