Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, die Vermögensverwaltung und Vermögensanlage für eigene Rechnung sowie alle damit verbundenen Nebengeschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Insbesondere darf sie als alleinige Komplementärin an Kommanditgesellschaften beteiligt sein