Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens sowie Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen einschließlich treuhänderischer Beteiligungen; Vorbereitung und Führen der Geschäfte von Beteiligungsunternehmen; Einnahme der Stellung eines Organs im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses; Abschluss von Unternehmensverträgen