Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung im Schiffbau und in der Meerestechnik.
Die Gesellschaft kann andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand errichten, erwerben oder sich an solchen, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung, beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen.