Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere Autos und Motorrädern, Handel mit Fahrzeugteilen aller Art, Im- und Export von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen aller Art, Umbau und Neuaufbau von Fahrzeugen aller Art, Handel mit Merchandisingartikeln sowie alle dem Unternehmenszweck dienenden Nebengeschäfte